1) Mitsegel-Bedingungen
 
a)   Mitsegler kommen auf eigene Gefahr an Bord. Der Skipper übernimmt keine Haftung für           Personen-und Sachschäden. Es gibt aber eine Yacht/Insassen- Unfallversicherung
b)   Mitsegler erkennen das alleinige Entscheidungsrecht des Skippers in seglerischen,                     navigatorischen    und seemänischen Belangen an und sind bereit, fachlichen Anweisungen       des Skippers Folge zu leisten.
c)   Ab Windstärke 4-5 sind Rettungsweste und Lifelines auf eigene Verantwortung                        unaufgefordert zu tragen. Das gleiche gilt bei Dunkelheit oder Nachtsegeln. Zu Anfang              wird eine Sicherheitseinweisung erfolgen.
d)   Ab Windstärke 7 wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr ausgelaufen.
e)    Mitsegler sollten das Segelboot nicht mit Straßenschuhen betreten. An Bord mit Grip nicht        abfärbend.
f)    An Deck: Fette auf dem Teakdeck gehen besonders schwer weg, Erdnüsse o.ä.
       Kronkorken können den Ablauf verstopfen. 
g)  An der Backschaft und „Klar Schiff“ machen beteiligt sich jeder.
h)    Als Mitsegler wird das absolute Hausrecht des Skippers akzeptiert.
i)     Mitsegler sind für die rechtzeitige An- Abreise selbst verantwortlich.
j)     Der Skipper darf aus sicherheitstechnischen Gründen den Ort des Törnbeginns und -               endes verändern.
k)   Personalausweis und eigene wichtige Unterlagen. Medikamente, Ladegerät u.a.
l)    In die Bordkasse wird gleich zu Anfang ein festgelegter Betrag eingezahlt.
      Es ist für Proviant, Sprit, Gas, Strom, Wasser, Hafengebühren und kann bei Mehrkosten
      nachgefordert werden. Der Einkauf wird nach Absprache von der Crew gemacht.
m)  Am Ende helfen alle beim „Klar Schiff“ machen - unter und über Deck mit.
n)   Falls es gesundheitliche Einschränkungen gibt, sollte es dem Skipper mitgeteilt werden.

2) Haftung
Jeder Mitsegler haftet für selbst verursachten Schaden. Sind mehrere Mitsegler beteiligt oder lässt sich der Schuldige nicht eindeutig bestimmen, haften alle für den Schaden.
Jeder Mitsegler ist für seine eigenen Kosten bei Krankheit, Unfall und Haftpflicht verantwortlich
 
3) Salvatorische Klausel
Sollte irgendeine Bedingung nicht wirksam oder nicht anwendbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

 

Mitzubringen sind:

Laken, Schlafsack oder Bettzeug, Bezüge. Kissen 45x45 dafür Kissenbezüge, ausreichend Fleecedecken sind ebenfalls an Bord, falls es doch mal zu kalt wird.
rutschfestes, abriebfestes Schuhzeug ,   Gummistiefel  ohne Absatz
Ölzeug, also wetterfeste Bekleidung
Warme Unterbekleidung, dicke Socken o.ä. , abhängig von der Jahreszeit usw.
Waschzeug und Handtuch
Medikamente, evtl. Reisekaugummis o.ä., Sonnencreme, Sonnenbrille
Persönliche Dinge, Buch, Handy/Ladegeräte
Meilenbuch falls vorhanden, sonst gibt es eine Bestätigung, wenn gewünscht
Personalausweis, Geld
 
Bordkasse pro Tag  25 €++++für Verauslagungen die Vorab entstanden sind gleich beim Bording einzahlen.