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Mitsegel-Bedingungen |
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a) Mitsegler kommen auf eigene Gefahr an Bord. Der Skipper übernimmt
keine Haftung für Personen-und Sachschäden. Es gibt aber eine Yacht/Insassen- Unfallversicherung |
b) Mitsegler erkennen das alleinige Entscheidungsrecht des Skippers in
seglerischen, navigatorischen und seemänischen Belangen an und sind bereit, fachlichen Anweisungen
des Skippers Folge zu leisten. |
c) Ab Windstärke 4-5 sind Rettungsweste und Lifelines auf eigene
Verantwortung unaufgefordert zu tragen. Das gleiche gilt bei Dunkelheit oder Nachtsegeln. Zu Anfang
wird eine Sicherheitseinweisung erfolgen. |
d) Ab Windstärke 7 wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr
ausgelaufen. |
e) Mitsegler sollten das Segelboot nicht mit Straßenschuhen
betreten. An Bord mit Grip nicht abfärbend. |
f) An Deck: Fette auf dem Teakdeck gehen besonders schwer weg,
Erdnüsse o.ä. |
Kronkorken können den Ablauf
verstopfen. |
g) An der Backschaft und „Klar Schiff“ machen beteiligt sich jeder. |
h) Als Mitsegler wird das absolute Hausrecht des Skippers
akzeptiert. |
i) Mitsegler sind für die rechtzeitige An- Abreise selbst
verantwortlich. |
j) Der Skipper darf aus sicherheitstechnischen Gründen den Ort des
Törnbeginns und - endes verändern. |
k) Personalausweis und eigene wichtige Unterlagen. Medikamente,
Ladegerät u.a. |
l) In die Bordkasse wird gleich zu Anfang ein festgelegter Betrag
eingezahlt. |
Es ist für Proviant, Sprit, Gas, Strom, Wasser, Hafengebühren
und kann bei Mehrkosten |
nachgefordert werden. Der Einkauf wird nach Absprache von der
Crew gemacht. |
m) Am Ende helfen alle beim „Klar Schiff“ machen - unter und über Deck
mit. |
n) Falls es gesundheitliche Einschränkungen gibt, sollte es dem Skipper
mitgeteilt werden. |
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2) Haftung |
Jeder Mitsegler haftet für selbst verursachten Schaden. Sind mehrere Mitsegler
beteiligt oder lässt sich der Schuldige nicht eindeutig bestimmen, haften alle für den Schaden. |
Jeder Mitsegler ist für seine eigenen Kosten bei Krankheit, Unfall und Haftpflicht
verantwortlich |
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3) Salvatorische
Klausel |
Sollte irgendeine Bedingung nicht wirksam oder nicht anwendbar sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. |